# Import-Zolllager

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-24*

> Ein Spediteur, der importierte Ware noch nicht verzollen will – weil der Abnehmer noch nicht feststeht oder weil Marktpreise abgewartet werden sollen –, legt die Sendung in ein Import-Zolllager ein.

Ein Spediteur, der importierte Ware noch nicht verzollen will – weil der Abnehmer noch nicht feststeht oder weil Marktpreise abgewartet werden sollen –, legt die Sendung in ein Import-Zolllager ein. Dabei handelt es sich um einen von der Zollbehörde zugelassenen Lagerort, an dem Waren unter zollamtlicher Überwachung verwahrt werden, ohne dass Einfuhrzölle oder Einfuhrumsatzsteuer sofort fällig werden. Die Zollschuld entsteht erst bei Überführung in den freien Verkehr, beim Wechsel in ein anderes Zollverfahren oder bei der Wiederausfuhr. Importeure nutzen dieses Instrument zur Liquiditätsschonung, zur Zwischenlagerung von Saisonware und zur flexiblen Weiterleitung in verschiedene Zollgebiete. Nicht zu verwechseln mit dem Freilager oder der Freizone, die anderen rechtlichen Regelungen unterliegen.

**Quelle:** [https://www.cbp.gov/trade/basic-import-export/warehouses](https://www.cbp.gov/trade/basic-import-export/warehouses)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Import-Zolllager |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 108 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-24 |
| Quelle | https://www.cbp.gov/trade/basic-import-export/warehouses |

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