# Importkontrollsystem

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-22*

> Ein Spediteur, der eine Seefrachtsendung in die EU einführt, kennt die Pflicht: Bevor das Schiff den Abgangshafen verlässt, müssen Sendungsdaten elektronisch im Importkontrollsystem hinterlegt sein.

Ein Spediteur, der eine Seefrachtsendung in die EU einführt, kennt die Pflicht: Bevor das Schiff den Abgangshafen verlässt, müssen Sendungsdaten elektronisch im Importkontrollsystem hinterlegt sein. Das Importkontrollsystem (ICS) ist eine IT-Plattform der Zollverwaltung, über die Transporteure und Spediteure vorangemeldete Sicherheits- und Warenbeschreibungsdaten zu eingehenden Sendungen einreichen; die Behörden können damit eine risikobasierte Überprüfung vornehmen, bevor die Ware das Zollgebiet erreicht. Erfasst werden Angaben zu Warenart, Ursprung, Versender und Empfänger, die mit Risikoprofilen abgeglichen werden, um sicherheitsrelevante Sendungen für vertiefte Kontrollen zu selektieren. In der EU wird das ursprüngliche ICS im Rahmen des Unionszollkodex schrittweise durch ICS2 abgelöst, das höhere Datenanforderungen stellt und mehrstufige Voranmeldungen für alle Verkehrsträger einführt. Für Verlader und Spediteure gilt: Vollständige, fehlerfreie und fristgerechte Datenübermittlung ist verpflichtend – Nachmeldungen oder Korrekturen können die Freigabe verzögern und Zusatzkosten durch Lager- oder Liegegebühren verursachen.

**Quelle:** [https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/customs-security/import-control-system-2-ics2_en](https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/customs-security/import-control-system-2-ics2_en)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Importkontrollsystem |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 135 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-22 |
| Quelle | https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/customs-security/import-control-system-2-ics2_en |

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