# Importsteuer

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-22*

> Anders als eine pauschale Einfuhrgebühr ist die Importsteuer eine nach Warenart, Ursprungsland und Zollwert berechnete staatliche Abgabe, die beim Grenzübertritt auf eingeführte Güter erhoben wird.

Anders als eine pauschale Einfuhrgebühr ist die Importsteuer eine nach Warenart, Ursprungsland und Zollwert berechnete staatliche Abgabe, die beim Grenzübertritt auf eingeführte Güter erhoben wird. Grundlage für die Berechnung bildet der HS-Code der Sendung sowie der im Zolltarif des Importlandes hinterlegte Abgabensatz. Handelsabkommen können diesen Satz reduzieren oder auf null setzen – Voraussetzung ist ein gültiger Ursprungsnachweis. Neben der Staatsfinanzierung erfüllt die Importsteuer oft eine Schutzfunktion: Inländische Produzenten werden vor günstigerer ausländischer Konkurrenz abgeschirmt. In der EU fliessen Teile der erhobenen Importsteuern als traditionelle Eigenmittel direkt in den Gemeinschaftshaushalt.

**Quelle:** [https://en.wikipedia.org/wiki/Import_tariff](https://en.wikipedia.org/wiki/Import_tariff)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Importsteuer |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 89 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-22 |
| Quelle | https://en.wikipedia.org/wiki/Import_tariff |

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