# Importverzollung

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-22*

> Eine Importverzollung ist das zollrechtliche Verfahren, mit dem eingeführte Waren in den freien Verkehr eines Landes überführt werden.

Eine Importverzollung ist das zollrechtliche Verfahren, mit dem eingeführte Waren in den freien Verkehr eines Landes überführt werden. Der Importeur oder ein beauftragter Zolldeklarant reicht beim zuständigen Zollamt eine Zollanmeldung ein, erklärt Warenart, Menge und Zollwert und entrichtet die fälligen Einfuhrabgaben – in der EU in der Regel Zölle und Einfuhrumsatzsteuer, bei bestimmten Waren auch Verbrauchsteuern. Die Zollbehörde prüft die Anmeldung dokumentarisch oder durch physische Beschau und erteilt nach erfolgreicher Abfertigung die Freigabeverfügung. Erst mit dieser Verfügung darf die Ware das Zolllager oder den Hafen verlassen und in den Handel gelangen. Nicht zu verwechseln mit dem Transitverfahren: Die Importverzollung begründet den dauerhaften Verbleib der Ware im Zollgebiet und löst alle damit verbundenen Abgabenpflichten aus.

**Quelle:** [https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/union-customs-code_en](https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/union-customs-code_en)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Importverzollung |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 114 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-22 |
| Quelle | https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/union-customs-code_en |

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