# In-Bond-Sendung

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-24*

> Im Unterschied zur regulär verzollten Ware bewegt sich eine In-Bond-Sendung unter Zollaufsicht und gegen Hinterlegung einer Sicherheitsleistung durch das Zollgebiet, ohne beim Grenzübertritt mit Einfuhrabgaben belastet zu werden.

Im Unterschied zur regulär verzollten Ware bewegt sich eine In-Bond-Sendung unter Zollaufsicht und gegen Hinterlegung einer Sicherheitsleistung durch das Zollgebiet, ohne beim Grenzübertritt mit Einfuhrabgaben belastet zu werden. Erst am Bestimmungszollamt fällt die Entscheidung über das weitere Verfahren: reguläre Verzollung, Wiederausfuhr, Einlagerung in ein Zollager oder Weiterversand im Transit. Der wesentliche Vorteil liegt in der Liquiditätsentlastung – Zölle und Einfuhrsteuern werden erst fällig, wenn die Ware tatsächlich in den freien Verkehr übergeht. Das Verfahren kommt vor allem bei Durchgangsverkehren und im grenzüberschreitenden Handel zwischen Nachbarstaaten zum Einsatz. Nicht zu verwechseln ist es mit dem Zolllagerverfahren, bei dem Waren stationär gelagert, aber nicht im Transitstatus transportiert werden.

**Quelle:** [https://www.cbp.gov/trade/basic-import-export/in-bond-shipments](https://www.cbp.gov/trade/basic-import-export/in-bond-shipments)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | In-Bond-Sendung |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 106 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-24 |
| Quelle | https://www.cbp.gov/trade/basic-import-export/in-bond-shipments |

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