# Incoterms® EXW (Ab Werk)

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-24*

> Sobald ein Käufer EXW (Ab Werk) als Lieferbedingung akzeptiert, trägt er praktisch die gesamte logistische und zollrechtliche Verantwortung: Er organisiert Abholung, Exportanmeldung, Transport und Importabwicklung auf eigene Kosten und eigenes Risiko.

Sobald ein Käufer EXW (Ab Werk) als Lieferbedingung akzeptiert, trägt er praktisch die gesamte logistische und zollrechtliche Verantwortung: Er organisiert Abholung, Exportanmeldung, Transport und Importabwicklung auf eigene Kosten und eigenes Risiko. EXW (Ex Works – Ab Werk) ist der Incoterm mit den minimalen Pflichten für den Verkäufer – dieser stellt die Ware lediglich an seinem Werk oder einem benannten Ort bereit und lädt sie in der Regel nicht einmal auf das Abholfahrzeug. Der Incoterm gilt für alle Transportmittel. Ein praktisches Problem bei grenzüberschreitenden Geschäften: Formal muss der Käufer als Exporteur auftreten, was für ausländische Käufer ohne Niederlassung im Exportland rechtlich schwierig oder gar unmöglich sein kann. Aus diesem Grund empfehlen viele Spediteure, statt EXW den Incoterm FCA zu wählen, der dem Verkäufer die Exportabfertigung überträgt und so typische Komplikationen vermeidet.

**Quelle:** [https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/](https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Incoterms® EXW (Ab Werk) |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 130 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-24 |
| Quelle | https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/ |

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