# Kabotage

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-16*

> Kabotage bezeichnet den gewerblichen Transport von Gütern oder Personen zwischen zwei Punkten innerhalb desselben Landes durch ein ausländisches Transportunternehmen.

Kabotage bezeichnet den gewerblichen Transport von Gütern oder Personen zwischen zwei Punkten innerhalb desselben Landes durch ein ausländisches Transportunternehmen. Ein in Polen zugelassener Lastwagen, der Fracht zwischen Hamburg und München befördert, betreibt Kabotage in Deutschland. In der EU ist dieser Verkehr reguliert und auf eine begrenzte Anzahl von Inlandsfahrten innerhalb eines definierten Zeitfensters nach einer internationalen Anlieferung beschränkt, um inländische Transportunternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen zu schützen. Klar abzugrenzen ist Kabotage vom Transitverkehr: Ein Fahrzeug, das ein Land lediglich durchquert, ohne dort Güter aufzunehmen oder abzuliefern, betreibt keinen Kabotageverkehr. Das Prinzip gilt neben dem Strassengüterverkehr auch im See- und Luftverkehr – im Luftverkehr ist Kabotage für ausländische Fluggesellschaften in den meisten Ländern grundsätzlich untersagt.

**Quelle:** [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32009R1072](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32009R1072)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Kabotage |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 112 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-16 |
| Quelle | https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32009R1072 |

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