# Kontrollankündigung

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-18*

> Ein Spediteur erhält per E-Mail oder über ein Zollportal die Mitteilung, dass seine Sendung vor der Freigabe einer physischen Überprüfung unterzogen wird – das ist eine Kontrollankündigung.

Ein Spediteur erhält per E-Mail oder über ein Zollportal die Mitteilung, dass seine Sendung vor der Freigabe einer physischen Überprüfung unterzogen wird – das ist eine Kontrollankündigung. Sie ist die schriftliche Voranmitteilung einer geplanten Inspektion durch eine Zollbehörde, Grenzkontrollstelle oder zertifizierte Prüfstelle und gibt dem Empfänger Zeit, Unterlagen bereitzustellen und den Ablauf zu koordinieren. Der Zeitvorlauf hängt von der jeweiligen Behörde und der Risikoklassifizierung der Sendung ab. Die Ankündigung unterscheidet sich von der Kontrollanordnung: Sie informiert, verpflichtet aber nicht zwingend zur sofortigen Handlung. Unstimmigkeiten in den Dokumenten lassen sich auf diese Weise oft noch vor der eigentlichen Kontrolle klären.

**Quelle:** [https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/import-procedures/controls_en](https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/import-procedures/controls_en)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Kontrollankündigung |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 99 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-18 |
| Quelle | https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/import-procedures/controls_en |

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