# Lagervertrag

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Ein Lagervertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Lagerhalter und einem Einlagerer, durch die der Lagerhalter gegen Entgelt Lagerfläche bereitstellt und die Verwahrung von Gütern übernimmt.

Ein Lagervertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Lagerhalter und einem Einlagerer, durch die der Lagerhalter gegen Entgelt Lagerfläche bereitstellt und die Verwahrung von Gütern übernimmt. Er regelt zentrale Punkte wie Haftungsumfang, Versicherungspflichten, Gebührenstruktur (Grundmiete, Umschlagspauschalen, Zusatzleistungen), Ein- und Auslagerungsbedingungen sowie die Vertragslaufzeit. Im Unterschied zu einer kurzfristigen Lagerplatzmiete begründet der Lagervertrag eine Verwahrungspflicht des Lagerhalters und ist typischerweise auf eine längere Zusammenarbeit ausgelegt. Für Produzenten, Händler und Speditionen schafft er Planungssicherheit auf beiden Seiten: Der Einlagerer kennt seine Lagerkosten im Voraus, der Lagerhalter kann Kapazitäten verbindlich verplanen.

**Quelle:** [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/lagervertrag-53260](https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/lagervertrag-53260)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Lagervertrag |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 88 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/lagervertrag-53260 |

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