# Lagerzuschlag

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-22*

> Sobald Waren über die vereinbarte Freilagerfrist hinaus beim Logistikdienstleister verbleiben oder in Stossphasen zusätzliche Kapazitäten beanspruchen, fällt ein Lagerzuschlag als separate Rechnungsposition an.

Sobald Waren über die vereinbarte Freilagerfrist hinaus beim Logistikdienstleister verbleiben oder in Stossphasen zusätzliche Kapazitäten beanspruchen, fällt ein Lagerzuschlag als separate Rechnungsposition an. Er deckt Kosten für Lagerfläche, Bestandsverwaltung, Versicherung und Handlingaufwand ab und ist klar von der eigentlichen Transportgebühr zu trennen. Die Berechnung erfolgt üblicherweise pro Kubikmeter oder Tonne je Zeiteinheit – Tag, Woche oder Monat; die genauen Konditionen sind im Speditions- oder Lagervertrag festzuhalten. Verlader sollten beim Vertragsabschluss auf transparente Regelungen zu Freilagerzeiten und Zuschlaghöhe achten, da ungeplante Lagerkosten die gesamten Logistikkosten spürbar erhöhen können.

**Quelle:** [https://www.logistik-lexikon.de/definition/lagerzuschlag](https://www.logistik-lexikon.de/definition/lagerzuschlag)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Lagerzuschlag |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 87 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-22 |
| Quelle | https://www.logistik-lexikon.de/definition/lagerzuschlag |

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