# Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-22*

> Transportunternehmen, die die Schweiz durchqueren oder beliefern, begegnen der LSVA als eigenständigem Kostenposten in der Frachtalkulation.

Transportunternehmen, die die Schweiz durchqueren oder beliefern, begegnen der LSVA als eigenständigem Kostenposten in der Frachtalkulation. Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erhebt die Schweiz auf alle Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, die das Schweizer Strassennetz nutzen – unabhängig davon, ob das Fahrzeug in der Schweiz oder im Ausland zugelassen ist. Im Unterschied zu Pauschalgebühren wie der Autobahnvignette berechnet sich die LSVA nach den tatsächlich in der Schweiz zurückgelegten Kilometern, der Achsanzahl und der Emissionsklasse des Fahrzeugs; schadstoffärmere Fahrzeuge werden dabei finanziell begünstigt. Die Abgabe ist Bestandteil der schweizerischen Verkehrsverlagerungspolitik: Die Einnahmen fliessen in die Finanzierung der Bahninfrastruktur mit dem Ziel, den Güterverkehr auf die Schiene zu lenken. Ausländische Fahrzeuge entrichten die LSVA über ein elektronisches Erfassungssystem; bei Kontrollen an der Grenze oder im Inland werden die gespeicherten Daten überprüft.

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## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 128 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-22 |
| Quelle | https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/information-firmen/transport-und-reiseverkehr/schwerverkehrsabgaben/lsva.html |

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