# Lieferantenerklärung

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-22*

> Mit einer Lieferantenerklärung können Exporteure den Präferenzursprung ihrer Waren nachweisen, ohne für jede Sendung eine behördliche Ursprungsbescheinigung einholen zu müssen.

Mit einer Lieferantenerklärung können Exporteure den Präferenzursprung ihrer Waren nachweisen, ohne für jede Sendung eine behördliche Ursprungsbescheinigung einholen zu müssen. Der Lieferant bestätigt schriftlich – auf der Handelsrechnung oder in einem separaten Dokument – dass die gelieferten Waren die Ursprungsregeln eines bestimmten Präferenzabkommens erfüllen. Käufer oder Exporteur legen diese Erklärung beim Zoll vor, um Zollvergünstigungen zu beanspruchen oder die Richtigkeit ihrer Ursprungsangaben zu belegen. Im EU-Aussenhandel ist sie ein zentrales Instrument: Ermächtigte Ausführer dürfen sie ohne Wertbeschränkung ausstellen, nicht ermächtigte Ausführer nur bis zu bestimmten Sendungswerten. Eine fehlerhafte oder nicht belegbare Lieferantenerklärung kann zu Nachzöllen, Bussen und dem Verlust von Präferenzvorteilen führen.

**Quelle:** [https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/rules-origin/origin-eu-trade_en](https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/rules-origin/origin-eu-trade_en)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Lieferantenerklärung |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 102 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-22 |
| Quelle | https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/rules-origin/origin-eu-trade_en |

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