# Lieferavis

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-22*

> Spediteure, Lieferanten und Versender setzen das Lieferavis ein, um den Empfänger vor dem Eintreffen einer Sendung über Inhalt, Menge und voraussichtlichen Lieferzeitpunkt zu informieren.

Spediteure, Lieferanten und Versender setzen das Lieferavis ein, um den Empfänger vor dem Eintreffen einer Sendung über Inhalt, Menge und voraussichtlichen Lieferzeitpunkt zu informieren. Das Dokument – auch als Avis, Voranzeige oder Vorankündigung bezeichnet – enthält mindestens die Sendungsreferenz, Art und Menge der Ware, den Lieferort sowie den erwarteten Anliefertermin. Im Lagerumfeld ermöglicht das Lieferavis, Rampenzeitfenster zu buchen, Personal einzuplanen und das Warenwirtschaftssystem vorab zu aktualisieren. Im Aussenhandel wird es häufig als Pflichtmitteilung nach der Verschiffung oder als Bestandteil von Akkreditiv-Bedingungen gefordert. Nicht zu verwechseln ist das Lieferavis mit dem Lieferschein, der die Ware physisch begleitet und vom Empfänger als Empfangsbeleg unterzeichnet wird.

**Quelle:** [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/avisierung-49637/version-28115](https://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/avisierung-49637/version-28115)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Lieferavis |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 103 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-22 |
| Quelle | https://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/avisierung-49637/version-28115 |

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