# Lieferbedingungen

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-22*

> Um Transportkosten, Gefahrenübergang und Übergabeort eindeutig zu regeln, vereinbaren Käufer und Verkäufer Lieferbedingungen als festen Bestandteil jedes Warenkaufvertrags.

Um Transportkosten, Gefahrenübergang und Übergabeort eindeutig zu regeln, vereinbaren Käufer und Verkäufer Lieferbedingungen als festen Bestandteil jedes Warenkaufvertrags. Sie legen fest, wer welche Kosten des Transports trägt, wo die Ware den Besitzer wechselt und ab welchem Moment das Verlust- und Beschädigungsrisiko vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Der international anerkannte Rahmen sind die Incoterms der ICC, die elf Klauseln von EXW (ab Werk) bis DDP (geliefert verzollt) umfassen. Verlader, Spediteure und Einkäufer müssen die gewählte Klausel klar im Kaufvertrag und in den Transportdokumenten ausweisen – Unklarheiten führen bei Schäden oder Verzögerungen regelmässig zu Haftungsstreitigkeiten. Nicht zu verwechseln sind Lieferbedingungen mit Zahlungsbedingungen, die den Zeitpunkt und die Modalität der Zahlung regeln.

**Quelle:** [https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/](https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Lieferbedingungen |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 110 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-22 |
| Quelle | https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/ |

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