# Lotsegebühren

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Anders als Tonnagegebühren, die sich allein an der Schiffsgrösse orientieren, vergüten Lotsegebühren eine konkrete Dienstleistung: die nautische Führung eines Schiffes durch einen spezialisierten Lotsen von der Reede bis zum Liegeplatz.

Anders als Tonnagegebühren, die sich allein an der Schiffsgrösse orientieren, vergüten Lotsegebühren eine konkrete Dienstleistung: die nautische Führung eines Schiffes durch einen spezialisierten Lotsen von der Reede bis zum Liegeplatz. In grösseren Häfen und auf bestimmten Wasserstrassen – etwa in Kanälen oder engen Flussmündungen – ist die Hinzuziehung eines Lotsen gesetzlich vorgeschrieben. Die Gebühr wird von der zuständigen Lotsenstation oder Hafenbehörde erhoben und richtet sich in der Regel nach Schiffstyp, Bruttoraumzahl und gegebenenfalls nach der Tageszeit, da Nacht- oder Wochenendeinsätze oft Aufschläge auslösen. Nicht zu verwechseln sind Lotsegebühren mit Schlepptarifen: Der Lotse navigiert, der Schlepper schiebt und zieht – beides kann gleichzeitig anfallen, wird aber separat abgerechnet. Für Reeder und Schiffsagenten gehören Lotsegebühren zu den kalkulierbaren Hafenkosten, die in der Disbursement Account gesondert ausgewiesen werden.

**Quelle:** [https://en.wikipedia.org/wiki/Pilotage](https://en.wikipedia.org/wiki/Pilotage)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Lotsegebühren |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 125 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://en.wikipedia.org/wiki/Pilotage |

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