# LSVA (leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe)

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist eine Schweizer Bundesabgabe auf schwere Nutzfahrzeuge, die das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erhebt.

Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist eine Schweizer Bundesabgabe auf schwere Nutzfahrzeuge, die das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erhebt. Einfach gesagt: Wer mit schweren Lastwagen auf Schweizer Strassen fährt, zahlt eine Gebühr, die sich nach den gefahrenen Kilometern richtet.

Sie gilt für in- und ausländische Motorfahrzeuge und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die dem Gütertransport dienen. Die Höhe der Abgabe berechnet sich aus den im Schweizer Zollgebiet (inkl. Fürstentum Liechtenstein) gefahrenen Kilometern, dem massgebenden Gesamtgewicht und der Emissionsklasse (EURO-Stufe) des Fahrzeugs. Für Profis (Frächter, Speditionen, Transportunternehmen): Die Fahrleistung wird über ein im Fahrzeug installiertes Erfassungsgerät ermittelt; mit der Systemerneuerung «LSVA III» müssen sich Halter bei einem NETS- oder EETS-Anbieter registrieren (Umstellung bis Ende 2025). Die Erträge aus LSVA und der pauschalen Schwerverkehrsabgabe (PSVA) – rund 1,8 Milliarden Franken pro Jahr – fliessen zu zwei Dritteln an den Bund und zu einem Drittel an die Kantone.

Abgrenzung: Die LSVA ist eine Verkehrsabgabe und nicht Teil der Warenanmeldung bzw. Verzollung – sie wird unabhängig vom Warenverkehrssystem Passar (bzw. e-dec) erhoben, jedoch von derselben Behörde (BAZG); die Verwaltung läuft über das ePortal mit der entsprechenden Geschäftspartnerrolle. Nicht zu verwechseln mit der pauschalen Schwerverkehrsabgabe (PSVA) für bestimmte Fahrzeugkategorien. Verwandte Begriffe: BAZG, PSVA, ePortal, Geschäftspartnerrolle, DaziT. Stand: Juni 2026.

**Quelle:** BAZG (bazg.admin.ch): Schwerverkehrsabgabe LSVA – Übersicht; FAQ LSVA III; Verkehrsabgaben. Stand: Juni 2026.

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | LSVA (leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe) |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 210 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | BAZG (bazg.admin.ch): Schwerverkehrsabgabe LSVA – Übersicht; FAQ LSVA III; Verkehrsabgaben. Stand: Juni 2026. |

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