# Mehrwertsteuer Einfuhr

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Nach der Zollabfertigung enthält die Abgabenabrechnung neben dem Zoll regelmässig eine weitere Pflichtposition: die Einfuhrumsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer Einfuhr genannt.

Nach der Zollabfertigung enthält die Abgabenabrechnung neben dem Zoll regelmässig eine weitere Pflichtposition: die Einfuhrumsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer Einfuhr genannt. Sie wird von der Zollverwaltung auf den Zollwert zuzüglich Zölle und sonstiger Abgaben berechnet und ist zum Zeitpunkt der Zollanmeldung fällig. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ist sie in der Umsatzsteuererklärung als Vorsteuer abziehbar und stellt damit keinen endgültigen Kostenfaktor dar – wohl aber ein Liquiditätsthema, das bei grossen Sendungsmengen spürbar ins Gewicht fallen kann. Für Privatpersonen und nicht abzugsberechtigte Einrichtungen hingegen bleibt sie eine echte Belastung. Die konkrete Abwicklung folgt dem nationalen Steuerrecht; in einigen EU-Mitgliedstaaten ermöglichen Fiskalvertreter-Regelungen oder aufgeschobene Entrichtungsverfahren eine Verbesserung der Liquiditätssituation.

**Quelle:** [https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/what-vat/vat-importation_en](https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/what-vat/vat-importation_en)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Mehrwertsteuer Einfuhr |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 103 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/what-vat/vat-importation_en |

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