# Meistbegünstigungsklausel

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-18*

> Eine Meistbegünstigungsklausel ist eine vertragliche oder völkerrechtliche Bestimmung, die einen Staat verpflichtet, einem Handelspartner dieselben Zollsätze und Handelsbedingungen einzuräumen, die er jedem anderen Staat gewährt.

Eine Meistbegünstigungsklausel ist eine vertragliche oder völkerrechtliche Bestimmung, die einen Staat verpflichtet, einem Handelspartner dieselben Zollsätze und Handelsbedingungen einzuräumen, die er jedem anderen Staat gewährt. Das Prinzip verbietet diskriminierende Bevorzugung einzelner Partner und ist in Artikel I des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) verankert – und damit Grundpfeiler des WTO-Systems. In der Praxis bedeutet das: Senkt ein WTO-Mitglied seinen Importzoll auf ein Produkt für einen bestimmten Staat, muss dieselbe Senkung automatisch für alle anderen WTO-Mitglieder gelten. Ausnahmen bestehen für regionale Freihandelsabkommen und Präferenzsysteme für Entwicklungsländer, die unter definierten Bedingungen von der Meistbegünstigungspflicht befreit sind. Nicht zu verwechseln ist die Klausel mit dem Prinzip der Inländerbehandlung, das die Gleichstellung ausländischer und inländischer Waren nach der Einfuhr regelt.

**Quelle:** [https://www.wto.org/english/thewto_e/whatis_e/tif_e/fact2_e.htm](https://www.wto.org/english/thewto_e/whatis_e/tif_e/fact2_e.htm)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Meistbegünstigungsklausel |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 116 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-18 |
| Quelle | https://www.wto.org/english/thewto_e/whatis_e/tif_e/fact2_e.htm |

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