# Mitwirkungspflicht

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Eine Spedition übernimmt den Auftrag – doch ohne vollständige Angaben des Auftraggebers kann sie ihn nicht rechtskonform abwickeln.

Eine Spedition übernimmt den Auftrag – doch ohne vollständige Angaben des Auftraggebers kann sie ihn nicht rechtskonform abwickeln. Genau hier greift die Mitwirkungspflicht: Der Verlader oder Absender ist verpflichtet, korrekte Sendungsdaten, Handelsdokumente und zollrelevante Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen und bei Rückfragen des Frachtführers oder der Zollbehörde aktiv zu kooperieren. Die Pflicht ist in der Regel im Transportvertrag verankert und ergibt sich zudem aus dem anwendbaren Transportrecht. Kommt der Auftraggeber ihr nicht nach, haftet er für daraus entstehende Schäden oder Verzögerungen. Im Zollalltag bedeutet das konkret: Fehlende Ursprungsnachweise oder unvollständige Warenbeschreibungen gehen zu Lasten des Mitwirkungspflichtigen – nicht des Spediteurs.

**Quelle:** [https://www.duden.de/rechtschreibung/Mitwirkungspflicht](https://www.duden.de/rechtschreibung/Mitwirkungspflicht)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Mitwirkungspflicht |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 98 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://www.duden.de/rechtschreibung/Mitwirkungspflicht |

---

*Logistik-Glossar — Frachtportal: [https://www.frachtportal.com/de/glossary/mitwirkungspflicht](https://www.frachtportal.com/de/glossary/mitwirkungspflicht)*

*Markdown mirror: [https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/mitwirkungspflicht](https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/mitwirkungspflicht)*

*JSON summary: [https://www.frachtportal.com/api/v1/glossary/mitwirkungspflicht/llm-summary?lang=de](https://www.frachtportal.com/api/v1/glossary/mitwirkungspflicht/llm-summary?lang=de)*