# NCTS (Neues Computerisiertes Transitsystem)

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> NCTS (Neues Computerisiertes Transitsystem) ist das elektronische IT-System zur Abwicklung von Transit- bzw.

NCTS (Neues Computerisiertes Transitsystem) ist das elektronische IT-System zur Abwicklung von Transit- bzw. Versandverfahren, mit dem Waren unter Zollüberwachung von einer Abgangs- zu einer Bestimmungszollstelle befördert werden, ohne dass an jeder Grenze Einfuhrabgaben fällig werden. Vereinfacht gesagt ist NCTS das System hinter dem «Zollpapier», das eine Sendung auf der Durchfuhr begleitet. In der Schweiz wird NCTS vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) betrieben und vor allem für das gemeinsame Versandverfahren (gVV) sowie das nationale Transitverfahren (nTV) eingesetzt. Für Profis (Spediteure, Frächter, Zollagenten): Der Hauptverpflichtete eröffnet das Verfahren, hinterlegt eine Sicherheit/Bürgschaft und erhält eine Bewegungsreferenznummer (MRN); das Verfahren muss fristgerecht bei der Bestimmungszollstelle beendet (erledigt) werden, sonst drohen Nacherhebung und Inanspruchnahme der Sicherheit. Die Schweiz ist Vertragspartei des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren und damit Teil des gemeinsamen Transitraums mit der EU, den EFTA-Staaten und weiteren Ländern; NCTS wird laufend weiterentwickelt (u. a. NCTS Phase 5). Abzugrenzen vom Schweizer Warenverkehrssystem Passar (Ein-/Ausfuhr), von e-dec sowie von der Veranlagungsverfügung (eVV), die erst nach einer Zollanmeldung als Nachweis erstellt wird. Stand: Juni 2026.

**Quelle:** BAZG (bazg.admin.ch): NCTS – gemeinsames Versandverfahren (gVV) / nationales Transitverfahren (nTV); Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren. Stand: Juni 2026.

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | NCTS (Neues Computerisiertes Transitsystem) |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 171 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | BAZG (bazg.admin.ch): NCTS – gemeinsames Versandverfahren (gVV) / nationales Transitverfahren (nTV); Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren. Stand: Juni 2026. |

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