# Nettogewicht

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-22*

> Spediteure, Zolldeklaranten und Lagerhalter arbeiten täglich mit dem Nettogewicht: dem reinen Warengewicht ohne Verpackung, Palette, Folie oder sonstige Ladehilfsmittel.

Spediteure, Zolldeklaranten und Lagerhalter arbeiten täglich mit dem Nettogewicht: dem reinen Warengewicht ohne Verpackung, Palette, Folie oder sonstige Ladehilfsmittel. Es ergibt sich, wenn man vom Bruttogewicht – Ware inklusive aller Verpackungen – das Taragewicht, also das Gewicht der Verpackung allein, abzieht. In der Zollanmeldung ist das Nettogewicht Pflichtangabe, da Zölle und Einfuhrabgaben bei zahlreichen Zolltarifpositionen auf dieser Basis berechnet werden. Darüber hinaus ist es massgeblich für die Frachtabrechnung, die Produktkennzeichnung nach Lebensmittel- oder Verpackungsrecht sowie die Lagerbuchführung. Nicht zu verwechseln ist das Nettogewicht mit dem Eigengewicht eines Fahrzeugs oder Containers, das im Transportkontext als Eigengewicht oder Leergewicht bezeichnet wird.

**Quelle:** [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/nettogewicht-42786](https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/nettogewicht-42786)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Nettogewicht |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 99 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-22 |
| Quelle | https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/nettogewicht-42786 |

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