# Parallelimport

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-22*

> Ein Händler kauft echte Markenware in einem Markt, in dem sie günstiger angeboten wird, und führt sie ohne Zustimmung des Rechteinhabers in einen anderen Markt ein – das ist Parallelimport.

Ein Händler kauft echte Markenware in einem Markt, in dem sie günstiger angeboten wird, und führt sie ohne Zustimmung des Rechteinhabers in einen anderen Markt ein – das ist Parallelimport. Die Ware ist authentisch und rechtmässig hergestellt; der Konflikt entsteht nicht aus mangelnder Echtheit, sondern weil der Markeninhaber seine regionale Preissetzung nicht durchsetzen kann. Für Spediteure und Zollbehörden ist die Abgrenzung zur Produktfälschung entscheidend: Parallelimporte passieren die Zollkontrolle grundsätzlich problemlos, sofern Ursprungsnachweise und Handelsdokumente vollständig vorliegen. Im EU-Binnenmarkt gilt das Prinzip der Erschöpfung des Markenrechts: Sobald der Rechteinhaber die Ware innerhalb des EWR erstmals in Verkehr gebracht hat, kann er den Weitervertrieb dort nicht mehr unterbinden. In Drittstaaten mit nationalem Erschöpfungsprinzip hingegen können Markeninhaber rechtliche Schritte gegen solche Einfuhren einleiten.

**Quelle:** [https://en.wikipedia.org/wiki/Parallel_import](https://en.wikipedia.org/wiki/Parallel_import)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Parallelimport |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 120 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-22 |
| Quelle | https://en.wikipedia.org/wiki/Parallel_import |

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