# Präferenzprüfung

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Wer Waren unter einem Freihandelsabkommen zu reduzierten oder Nullzöllen einführen will, muss deren Präferenzursprung belegen können – genau das prüfen Zollbehörden im Rahmen einer Präferenzprüfung.

Wer Waren unter einem Freihandelsabkommen zu reduzierten oder Nullzöllen einführen will, muss deren Präferenzursprung belegen können – genau das prüfen Zollbehörden im Rahmen einer Präferenzprüfung. Sie umfasst die Kontrolle der vorgelegten Ursprungsdokumente – Ursprungserklärungen auf der Rechnung, Warenverkehrsbescheinigungen wie EUR.1 oder REX-Erklärungen registrierter Ausführer – sowie die Anwendung der im jeweiligen Abkommen festgelegten Ursprungsregeln. Reichen die Nachweise nicht aus oder bestehen Zweifel an ihrer Echtheit, kann die Zollbehörde beim ausländischen Lieferanten oder der zuständigen Auslandbehörde eine formelle Verifikationsanfrage einleiten. Besteht die Prüfung, sichert sie den beantragten Zollvorteil; schlägt sie fehl, wird der reguläre Drittlandszoll fällig – mitunter rückwirkend für bereits abgefertigte Sendungen. Für Spediteure und Importeure beeinflusst das Ergebnis der Präferenzprüfung damit unmittelbar die Kalkulationsgrundlage und die Rentabilität einer Bezugsquelle.

**Quelle:** [https://www.wto.org/english/tratop_e/roi_e/roi_e.htm](https://www.wto.org/english/tratop_e/roi_e/roi_e.htm)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Präferenzprüfung |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 120 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://www.wto.org/english/tratop_e/roi_e/roi_e.htm |

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