# Re-Exportkontrolle

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-18*

> Wer Waren aus kontrollierten Quellen – etwa güter mit Dual-Use-Eigenschaft oder solche aus Exportkontrollregimen wie dem Wassenaar-Arrangement – in ein Drittland weiterleitet, löst eine Re-Exportkontrolle aus.

Wer Waren aus kontrollierten Quellen – etwa güter mit Dual-Use-Eigenschaft oder solche aus Exportkontrollregimen wie dem Wassenaar-Arrangement – in ein Drittland weiterleitet, löst eine Re-Exportkontrolle aus. Dieses behördliche Überwachungsinstrument stellt sicher, dass Endverwendung, Endverwender und Bestimmungsland den Auflagen der ursprünglichen Exportgenehmigung entsprechen. Ziel ist die Verhinderung von Umgehungsgeschäften, bei denen sanktionierte oder sensitiv eingestufte Güter über neutrale Drittländer an unerlaubte Abnehmer gelangen. Im Speditionsalltag bedeutet das: Umladungen, Routenänderungen oder ein Wechsel des Empfängers müssen der zuständigen Behörde gemeldet werden, bevor die Ware physisch weiterbewegt wird. Verstösse können neben Strafzöllen auch strafrechtliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn eine Sanktionsumgehung nachgewiesen wird.

**Quelle:** [https://ec.europa.eu/trade/trade-policy-and-you/export-controls/re-export-controls_en](https://ec.europa.eu/trade/trade-policy-and-you/export-controls/re-export-controls_en)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Re-Exportkontrolle |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 99 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-18 |
| Quelle | https://ec.europa.eu/trade/trade-policy-and-you/export-controls/re-export-controls_en |

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