# Rückerstattung und Nachsicht

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Zu Unrecht oder in falscher Höhe erhobene Zollabgaben zurückzufordern – das ist der Kern der Rückerstattung, einem der zwei Korrekturmechanismen des EU-Zollrechts.

Zu Unrecht oder in falscher Höhe erhobene Zollabgaben zurückzufordern – das ist der Kern der Rückerstattung, einem der zwei Korrekturmechanismen des EU-Zollrechts. Die Rückerstattung betrifft bereits bezahlte Beträge, die dem Abgabenpflichtigen zurückgeführt werden; die Nachsicht hingegen befreit von einer noch nicht beglichenen Zollschuld, ganz oder teilweise. Beide Instrumente kommen bei unrichtiger Tarifierung, Erklärungsfehlern oder bei unverändert zurückgesandten Waren zum Einsatz. Für Rückerstattungsanträge gilt eine gesetzliche Frist ab Bekanntgabe der Zollschuld; die Nachsicht kann bereits vor Fälligkeit gewährt werden. Nicht zu verwechseln sind diese Verfahren mit dem Zollrückvergütungsverfahren (Drawback), das ausschliesslich für Veredelungserzeugnisse im Rahmen der aktiven Veredelung konzipiert ist.

**Quelle:** [https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/union-customs-code_en](https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/union-customs-code_en)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Rückerstattung und Nachsicht |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 99 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/union-customs-code_en |

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