# Sanktionsmilderung

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Ein Spediteur erhält den Auftrag, Hilfsgüter in ein Land unter umfassenden Handelssanktionen zu liefern.

Ein Spediteur erhält den Auftrag, Hilfsgüter in ein Land unter umfassenden Handelssanktionen zu liefern. Damit die Sendung legal abgewickelt werden kann, beantragt der Auftraggeber beim zuständigen Amt – etwa dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in der Schweiz, der zuständigen EU-Behörde oder dem OFAC in den USA – eine Sanktionsmilderung. Dabei handelt es sich um eine behördliche Ausnahmegenehmigung, die einzelne Transaktionen oder Kategorien von Tätigkeiten innerhalb eines bestehenden Sanktionsregimes erlaubt, ohne das Regime selbst aufzuheben. Solche Genehmigungen werden typischerweise für humanitäre Hilfe, wissenschaftlichen Austausch oder bereits vertraglich gebundene Geschäfte erteilt; sie sind zeitlich und sachlich begrenzt. Für den Spediteur gilt: Jede Sendung, die auf einer Sanktionsmilderung beruht, muss einzelfallbezogen dokumentiert sein – die Genehmigung allein ersetzt nicht die vollständige Compliance-Dokumentation. Sanktionsmilderung ist nicht zu verwechseln mit einer Sanktionsaufhebung, bei der das Regime selbst formell ausläuft oder abgeschafft wird.

**Quelle:** [https://www.investopedia.com/terms/s/sanctions-relief.asp](https://www.investopedia.com/terms/s/sanctions-relief.asp)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Sanktionsmilderung |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 137 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://www.investopedia.com/terms/s/sanctions-relief.asp |

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