# Schadensersatzanspruch

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-19*

> Ein Schadensersatzanspruch ist das rechtliche Recht einer geschädigten Partei, von einem Transporteur oder Spediteur finanzielle Entschädigung für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung einer Sendung zu verlangen.

Ein Schadensersatzanspruch ist das rechtliche Recht einer geschädigten Partei, von einem Transporteur oder Spediteur finanzielle Entschädigung für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung einer Sendung zu verlangen. Er entsteht, sobald ein Schaden kausal auf eine Vertragsverletzung oder ein Verschulden des Frachtführers zurückzuführen ist. Im Speditionsalltag wird der Anspruch typischerweise schriftlich beim Frachtführer angemeldet – Fristen variieren je nach anwendbarem Recht und Transportmodus erheblich. Grundlage bilden je nach Transportweg internationale Haftungsregime wie die CMR (Strassenfrachtverkehr), das Montrealer Übereinkommen (Luftfracht) oder das HGB. Nicht zu verwechseln mit der Schadensersatzbegrenzung, die eine gesetzliche oder vertragliche Obergrenze für den tatsächlich auszuzahlenden Betrag festlegt.

**Quelle:** [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Schadensersatzanspruch |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 97 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-19 |
| Quelle | https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html |

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