# Schiedsklausel

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Eine Schiedsklausel ist eine vertragliche Vereinbarung, durch die sich die Parteien verpflichten, Streitigkeiten aus dem Vertrag nicht vor staatlichen Gerichten, sondern vor einem Schiedsgericht auszutragen.

Eine Schiedsklausel ist eine vertragliche Vereinbarung, durch die sich die Parteien verpflichten, Streitigkeiten aus dem Vertrag nicht vor staatlichen Gerichten, sondern vor einem Schiedsgericht auszutragen. Sie legt typischerweise Schiedsort, Verfahrenssprache, anwendbares Recht und die zuständige Schiedsinstitution fest; gebräuchliche Institutionen im internationalen Handels- und Transportrecht sind ICC, LCIA und DIS. Im grenzüberschreitenden Warenverkehr gehört die Schiedsklausel zum Standard vieler Frachtverträge, Charterpartien und Logistikrahmenverträge, weil sie eine neutrale, vertrauliche und vollstreckbare Streitbeilegung ermöglicht. Nicht zu verwechseln ist sie mit einer Gerichtsstandsklausel, die lediglich das zuständige staatliche Gericht bestimmt, ohne den ordentlichen Rechtsweg auszuschliessen.

**Quelle:** [https://en.wikipedia.org/wiki/Arbitration_clause](https://en.wikipedia.org/wiki/Arbitration_clause)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Schiedsklausel |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 91 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://en.wikipedia.org/wiki/Arbitration_clause |

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