# SECO Bewilligung

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-18*

> Schweizer Exporteure und Importeure, die kontrollierte Güter handeln wollen, müssen beim SECO eine Bewilligung beantragen, bevor die Ware die Grenze passiert.

Schweizer Exporteure und Importeure, die kontrollierte Güter handeln wollen, müssen beim SECO eine Bewilligung beantragen, bevor die Ware die Grenze passiert. Die SECO-Bewilligung wird vom Staatssekretariat für Wirtschaft erteilt und ist vor allem für drei Kategorien relevant: Dual-Use-Güter (Produkte und Technologien mit ziviler und militärischer Anwendung), Kriegsmaterial sowie Waren, die unter Wirtschaftssanktionen fallen. Der Antrag erfordert Angaben zum Endverwendungszweck, zum Empfänger und gegebenenfalls zu Zwischenhändlern – oft verbunden mit einer Endverbleibserklärung. Fehlt die Bewilligung, ist die Ausfuhr oder Einfuhr dieser Güter gesetzlich untersagt und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

**Quelle:** [https://www.seco.admin.ch](https://www.seco.admin.ch)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | SECO Bewilligung |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 90 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-18 |
| Quelle | https://www.seco.admin.ch |

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