# Sonderverfahren Zoll

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Sonderverfahren im Zollrecht ermöglichen es, Waren unter Zollaufsicht zu lagern, zu be- oder verarbeiten oder durch das Zollgebiet zu befördern, ohne dass beim Eingang sofort Einfuhrabgaben fällig werden.

Sonderverfahren im Zollrecht ermöglichen es, Waren unter Zollaufsicht zu lagern, zu be- oder verarbeiten oder durch das Zollgebiet zu befördern, ohne dass beim Eingang sofort Einfuhrabgaben fällig werden. Im EU-Zollrecht werden vier Hauptkategorien unterschieden: Versandverfahren, Lagerung, Veredelung (aktiv und passiv) sowie vorübergehende Verwendung. Unternehmen setzen diese Verfahren gezielt ein, um Liquidität zu schonen, internationale Fertigungs- und Distributionsketten zu optimieren und die Wettbewerbsfähigkeit bei der Weiterverarbeitung von Importware zu erhalten. Die Bewilligung erfordert in der Regel einen Antrag bei der zuständigen Zollbehörde sowie die Stellung von Sicherheiten. Nicht zu verwechseln mit der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, bei der die Abgabenschuld endgültig entsteht und beglichen wird.

**Quelle:** [https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/union-customs-code_en](https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/union-customs-code_en)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Sonderverfahren Zoll |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 106 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/union-customs-code_en |

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