# Steuerschuldumkehr

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Im Moment der Leistungserbringung greift die Steuerschuldumkehr: Nicht der Lieferant oder Dienstleister meldet die Umsatzsteuer an, sondern der Empfänger der Leistung schuldet sie dem Fiskus und rechnet sie intern ab.

Im Moment der Leistungserbringung greift die Steuerschuldumkehr: Nicht der Lieferant oder Dienstleister meldet die Umsatzsteuer an, sondern der Empfänger der Leistung schuldet sie dem Fiskus und rechnet sie intern ab. Der Mechanismus – auch Reverse-Charge-Verfahren genannt – ist im grenzüberschreitenden B2B-Geschäft innerhalb der EU weit verbreitet, gilt aber auch für bestimmte inländische Umsätze, etwa im Bauwesen oder beim Handel mit bestimmten Materialien wie Industrieschrott. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, bucht die Steuer gleichzeitig als Vorsteuer, sodass kein Liquiditätsabfluss entsteht. Für Spediteure und international tätige Unternehmen ist die korrekte Anwendung ein wichtiges Compliance-Thema: Fehler bei der Zuordnung der Steuerschuldnerschaft können Steuernachforderungen und Prüfungen auslösen.

**Quelle:** [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32006L0112](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32006L0112)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Steuerschuldumkehr |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 101 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32006L0112 |

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