# T-2

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-22*

> Anders als T-1, das eine rein zeitliche Ablaufreferenz darstellt, ist T-2 ein EU-Zollverfahren: Es weist den zollrechtlichen Status von Unionswaren nach – also Waren, die sich im freien Verkehr der Europäischen Union befinden und keinen Drittlandsstatus tragen.

Anders als T-1, das eine rein zeitliche Ablaufreferenz darstellt, ist T-2 ein EU-Zollverfahren: Es weist den zollrechtlichen Status von Unionswaren nach – also Waren, die sich im freien Verkehr der Europäischen Union befinden und keinen Drittlandsstatus tragen. Dieser Nachweis wird relevant, wenn Unionswaren auf dem Weg zum Bestimmungsort nicht-EU-Territorium durchqueren, etwa die Schweiz oder Norwegen. Ohne entsprechenden Statusnachweis würden diese Waren bei der Wiedereinfuhr in die EU zollrechtlich als Drittlandsware behandelt und müssten neu verzollt werden. Das Nachweisdokument ist das T2L, das der Spediteur bei der Zollbehörde beantragt und vorlegt. T-2 ist damit keine Transitprozedur im eigentlichen Sinne, sondern eine Statusbescheinigung – grundlegend verschieden von Transitverfahren wie T1 im Rahmen der Union-Transit-Regelung.

**Quelle:** [https://ec.europa.eu/taxation_customs/customs-4/union-customs-code_en](https://ec.europa.eu/taxation_customs/customs-4/union-customs-code_en)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | T-2 |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 112 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-22 |
| Quelle | https://ec.europa.eu/taxation_customs/customs-4/union-customs-code_en |

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