# Ursprungsregeln

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Ursprungsregeln sind die rechtlich verbindlichen Kriterien, die bestimmen, wann ein Produkt als in einem bestimmten Land hergestellt gilt – und damit Anspruch auf Präferenzzölle aus Freihandelsabkommen hat oder handelspolitischen Massnahmen unterliegt.

Ursprungsregeln sind die rechtlich verbindlichen Kriterien, die bestimmen, wann ein Produkt als in einem bestimmten Land hergestellt gilt – und damit Anspruch auf Präferenzzölle aus Freihandelsabkommen hat oder handelspolitischen Massnahmen unterliegt. Je nach Abkommen oder Regime kommen unterschiedliche Anknüpfungspunkte zum Einsatz: vollständige Gewinnung oder Erzeugung im Ursprungsland, ein ausreichender Verarbeitungsschritt – typischerweise ein Tarifsprung auf HS-Ebene wie CTSH oder CTH – oder ein Mindestanteil regionaler Wertschöpfung. Für Exporteure, Importeure und Spediteure bedeutet das in der Praxis: Lieferantenerklärungen, Ursprungszeugnisse und die gesamte Lieferkettendokumentation müssen lückenlos vorliegen, da Zollbehörden diese Belege sowohl bei der Einfuhr als auch im Rahmen nachträglicher Prüfungen einfordern. Zu unterscheiden sind präferenzielle Ursprungsregeln – sie regeln den Zugang zu vergünstigten Zollsätzen aus Abkommen – und nichtpräferenzielle Ursprungsregeln, die für Antidumpingmassnahmen, Einfuhrstatistiken und Ursprungskennzeichnung gelten.

**Quelle:** [https://www.wcoomd.org/en/topics/origin.aspx](https://www.wcoomd.org/en/topics/origin.aspx)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Ursprungsregeln |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 126 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://www.wcoomd.org/en/topics/origin.aspx |

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