# Ursprungsveranlagung

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Die Ursprungsveranlagung ist die zollamtliche Feststellung, aus welchem Land eine Ware stammt oder in welchem Land sie ihren wirtschaftlichen Ursprung erworben hat.

Die Ursprungsveranlagung ist die zollamtliche Feststellung, aus welchem Land eine Ware stammt oder in welchem Land sie ihren wirtschaftlichen Ursprung erworben hat. Sie klärt, ob eine Ware die geltenden Ursprungsregeln erfüllt und damit für präferentielle Zollbehandlungen – etwa im Rahmen von Freihandelsabkommen oder dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) – in Frage kommt. Grundlage bilden Lieferkettendokumente, Ursprungszeugnisse, Herkunftserklärungen auf Lieferantenrechnungen sowie gegebenenfalls weiterführende Zollermittlungen. Von der tariflichen Einreihung ist die Ursprungsveranlagung klar zu trennen: Die Einreihung bestimmt den HS-Code einer Ware, die Ursprungsveranlagung beantwortet die Frage nach dem geografischen oder wirtschaftlichen Herstellungsort. Fehlerhafte Angaben können Nachzahlungen, Bussen oder den Verlust von Präferenzvorteilen nach sich ziehen.

**Quelle:** [https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung/Warenursprung_node.html](https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung/Warenursprung_node.html)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Ursprungsveranlagung |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 103 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung/Warenursprung_node.html |

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