# Verschlüsselungs-Exportkontrolle

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-18*

> Verschlüsselungs-Exportkontrolle bezeichnet die Gesamtheit nationaler und multilateraler Vorschriften, die den Export, die Wiederausfuhr und die inländische Weitergabe kryptografischer Technologien – darunter Software, Hardware und Quellcode – an ausländische Empfänger oder Dritte regulieren.

Verschlüsselungs-Exportkontrolle bezeichnet die Gesamtheit nationaler und multilateraler Vorschriften, die den Export, die Wiederausfuhr und die inländische Weitergabe kryptografischer Technologien – darunter Software, Hardware und Quellcode – an ausländische Empfänger oder Dritte regulieren. Der Regelungshintergrund liegt in der sicherheitspolitischen Einschätzung mehrerer Staaten, dass leistungsfähige Verschlüsselung militärisch oder für illegale Zwecke missbraucht werden kann. Kryptografische Produkte werden deshalb typischerweise als Dual-Use-Güter eingestuft, die sowohl zivile als auch militärische Anwendungen haben. Die massgeblichen Regime sind das Wassenaar-Arrangement auf multilateraler Ebene sowie die US Export Administration Regulations (EAR) und die EU-Dual-Use-Verordnung auf nationaler bzw. regionaler Ebene. Spediteure und Logistikdienstleister müssen diese Vorschriften auch dann beachten, wenn sie scheinbar gewöhnliche Software-Tools oder technische Dokumentation grenzüberschreitend versenden oder digital weiterleiten.

**Quelle:** [https://www.bis.doc.gov/](https://www.bis.doc.gov/)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Verschlüsselungs-Exportkontrolle |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 114 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-18 |
| Quelle | https://www.bis.doc.gov/ |

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