# Verschuldenshaftung

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Spediteure, Frachtführer und andere Transportdienstleister haften nach dem Prinzip der Verschuldenshaftung nur dann, wenn ihnen ein persönliches Fehlverhalten nachgewiesen werden kann.

Spediteure, Frachtführer und andere Transportdienstleister haften nach dem Prinzip der Verschuldenshaftung nur dann, wenn ihnen ein persönliches Fehlverhalten nachgewiesen werden kann. Die Beweislast liegt beim Geschädigten: Er muss darlegen, dass der Transporteur fahrlässig oder vorsätzlich handelte – etwa durch fehlerhafte Beladung, Missachtung von Gefahrgutvorschriften oder schuldhaft verursachte Verspätung. Gelingt dem Frachtführer der Entlastungsbeweis, entfällt die Haftung. Damit unterscheidet sich die Verschuldenshaftung grundlegend von der Gefährdungshaftung, bei der allein das Betreiben einer gefährlichen Einrichtung oder Tätigkeit genügt. Im internationalen Transportrecht kommen beide Haftungsformen je nach Verkehrsträger und anwendbarem Regelwerk – CMR für die Strasse, CIM für die Schiene, Montrealer Übereinkommen für die Luft – nebeneinander vor.

**Quelle:** [https://www.duden.de/rechtschreibung/Verschuldenshaftung](https://www.duden.de/rechtschreibung/Verschuldenshaftung)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Verschuldenshaftung |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 105 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://www.duden.de/rechtschreibung/Verschuldenshaftung |

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