# Verstoss gegen Exportkontrolle

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-18*

> Exporteure, Spediteure und Compliance-Verantwortliche tragen die rechtliche Verantwortung dafür, dass kein Verstoss gegen Exportkontrolle eintritt – unabhängig davon, ob er vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde.

Exporteure, Spediteure und Compliance-Verantwortliche tragen die rechtliche Verantwortung dafür, dass kein Verstoss gegen Exportkontrolle eintritt – unabhängig davon, ob er vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde. Ein solcher Verstoss liegt vor, wenn Waren, Technologien oder Dienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung ausgeführt, übermittelt oder bereitgestellt werden oder wenn geltende Meldepflichten verletzt werden. Typische Fallkonstellationen sind nicht lizenzierte Ausfuhren in Embargoländer, falsche Klassifizierungsangaben, Geschäfte mit sanktionierten Empfängern und fehlende Endverbleibsprüfungen. Die Konsequenzen reichen von Verwaltungsbussen und Lizenzentzug bis zu strafrechtlicher Verfolgung der verantwortlichen Personen und erheblichem Reputationsschaden.

**Quelle:** [https://www.bis.doc.gov/](https://www.bis.doc.gov/)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Verstoss gegen Exportkontrolle |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 84 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-18 |
| Quelle | https://www.bis.doc.gov/ |

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