# Vertragsstrafenklausel

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Eine Vertragsstrafenklausel ist eine im Vertrag vorab vereinbarte Zahlungspflicht, die bei Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder Verzug automatisch ausgelöst wird – ohne dass der Gläubiger den tatsächlichen Schaden beziffern oder beweisen muss.

Eine Vertragsstrafenklausel ist eine im Vertrag vorab vereinbarte Zahlungspflicht, die bei Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder Verzug automatisch ausgelöst wird – ohne dass der Gläubiger den tatsächlichen Schaden beziffern oder beweisen muss. Im Speditions- und Transportrecht kommen solche Klauseln vor allem bei Vereinbarungen über Lieferfristen, Exklusivitätspflichten oder Qualitätsstandards vor. Sie schaffen klare Konsequenzen und ersparen im Streitfall aufwendige Schadensberechnungen. Gerichte können eine unverhältnismässig hohe Vertragsstrafe herabsetzen, wenn sie den tatsächlichen Schaden erheblich übersteigt. Im Unterschied zur Haftungsbegrenzungsklausel setzt die Vertragsstrafenklausel keine Schadensminderungspflicht des Gläubigers voraus.

**Quelle:** [https://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsstrafe](https://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsstrafe)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Vertragsstrafenklausel |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 83 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsstrafe |

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