# Vorsteuervergütungsrückerstattung

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-18*

> Unternehmen nutzen die Vorsteuervergütungsrückerstattung, um sich die Mehrwertsteuer zurückzuholen, die sie auf Eingangsleistungen bezahlt haben und die sich nicht mit einer eigenen Umsatzsteuerschuld verrechnen lässt.

Unternehmen nutzen die Vorsteuervergütungsrückerstattung, um sich die Mehrwertsteuer zurückzuholen, die sie auf Eingangsleistungen bezahlt haben und die sich nicht mit einer eigenen Umsatzsteuerschuld verrechnen lässt. Das ist typischerweise der Fall, wenn die Vorsteuer die Umsatzsteuer übersteigt – etwa bei Exporteuren, die steuerfreie Ausfuhren tätigen, oder bei Unternehmen in der Anlaufphase mit hohen Investitionsausgaben. Der Antrag wird beim zuständigen Finanzamt gestellt; im EU-weiten Vergütungsverfahren können Unternehmen Vorsteuern aus anderen Mitgliedstaaten über ein elektronisches Portal zurückfordern. Verfahren, Fristen und Nachweispflichten sind länderspezifisch geregelt und unterscheiden sich erheblich – Fehler bei der Dokumentation führen häufig zu Rückweisungen oder Verzögerungen.

**Quelle:** [https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/eu-vat-rules/refund_en.htm](https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/eu-vat-rules/refund_en.htm)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Vorsteuervergütungsrückerstattung |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 96 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-18 |
| Quelle | https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/eu-vat-rules/refund_en.htm |

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