# Vorübergehende Verwendung

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Ein Unternehmen bringt Messemaschinen zur Ausstellung ins Ausland, führt sie nach wenigen Wochen wieder aus – und zahlt keinen Einfuhrzoll.

Ein Unternehmen bringt Messemaschinen zur Ausstellung ins Ausland, führt sie nach wenigen Wochen wieder aus – und zahlt keinen Einfuhrzoll. Möglich macht das das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung: Waren werden befristet in ein Zollgebiet eingeführt, ohne endgültig in den freien Verkehr überzugehen, und die Einfuhrabgaben werden für die Dauer des Verfahrens ausgesetzt. Typische Anwendungsfälle sind Messeexponate, Leihgeräte, Berufsausrüstung, Transportbehälter und Warenmuster. International wird das Verfahren häufig durch das ATA-Carnet erleichtert, ein Zolldokument, das in zahlreichen Ländern als Sicherheitsleistung und Zollanmeldung zugleich anerkannt ist. Werden die Waren nicht fristgerecht wiederausgeführt oder in ein anderes Zollverfahren überführt, werden die ursprünglich ausgesetzten Abgaben sofort fällig.

**Quelle:** [https://www.wcoomd.org/en/topics/facilitating-trade/instrument-and-tools/temporary-admission.aspx](https://www.wcoomd.org/en/topics/facilitating-trade/instrument-and-tools/temporary-admission.aspx)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Vorübergehende Verwendung |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 102 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://www.wcoomd.org/en/topics/facilitating-trade/instrument-and-tools/temporary-admission.aspx |

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