# Zahlungsprozess Zoll

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-18*

> Im Moment der Warenanmeldung zur Überführung in den freien Verkehr setzt der Zahlungsprozess Zoll ein: Die Zollbehörde ermittelt die fälligen Abgaben auf Basis von Zollwert, Tarifnummer und Ursprung der Ware und stellt den Zahlungsanspruch fest.

Im Moment der Warenanmeldung zur Überführung in den freien Verkehr setzt der Zahlungsprozess Zoll ein: Die Zollbehörde ermittelt die fälligen Abgaben auf Basis von Zollwert, Tarifnummer und Ursprung der Ware und stellt den Zahlungsanspruch fest. Erst nach Eingang der Zahlung – oder nach Hinterlegung einer zugelassenen Sicherheitsleistung – werden die Waren freigegeben und können physisch verfügt werden. Viele Unternehmen nutzen das Zahlungsaufschubsverfahren, bei dem ein bewilligtes Zahlungskonto Abgaben gesammelt zu einem festen Termin im Folgemonat begleicht und so die Liquidität schont. Bei Einfuhren aus Drittländern ist die korrekte Abwicklung dieses Prozesses Voraussetzung für die zollrechtliche Abfertigung; im innergemeinschaftlichen Warenverkehr entfällt er.

**Quelle:** [https://www.gov.uk/guidance/customs-import-duties-and-tax](https://www.gov.uk/guidance/customs-import-duties-and-tax)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Zahlungsprozess Zoll |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 101 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-18 |
| Quelle | https://www.gov.uk/guidance/customs-import-duties-and-tax |

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