# Zahlungsverzug

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-18*

> Wer Frachtkosten, Zollabgaben oder Dienstleistungsrechnungen nicht zum vereinbarten Fälligkeitsdatum begleicht, gerät in Zahlungsverzug.

Wer Frachtkosten, Zollabgaben oder Dienstleistungsrechnungen nicht zum vereinbarten Fälligkeitsdatum begleicht, gerät in Zahlungsverzug. Im Logistikalltag sind Spediteure und Frachtführer häufig gleichzeitig in zwei Rollen: als Gläubiger gegenüber säumigen Verladern und als mögliche Schuldner gegenüber Transportunternehmern, Hafenbetreibern oder Zollbehörden. Ab Fälligkeitsdatum – oder nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten Nachfrist – entstehen typischerweise Verzugszinsen, die die offene Forderung verteuern. Zahlungsverzug ist klar vom Zahlungsausfall abzugrenzen: Verzug ist eine zeitliche Pflichtverletzung, die durch Nachzahlung heilbar ist; ein Ausfall tritt ein, wenn der Schuldner dauerhaft nicht zahlen kann oder will.

**Quelle:** [https://www.duden.de/rechtschreibung/Zahlungsverzug](https://www.duden.de/rechtschreibung/Zahlungsverzug)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Zahlungsverzug |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 86 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-18 |
| Quelle | https://www.duden.de/rechtschreibung/Zahlungsverzug |

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