# ZAZ-Konto (Zentralisiertes Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung)

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Das ZAZ-Konto ist das Zollkonto im zentralisierten Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung (ZAZ) des Schweizer Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

Das ZAZ-Konto ist das Zollkonto im zentralisierten Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung (ZAZ) des Schweizer Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Es erlaubt Firmen, Zollabgaben und die Einfuhrsteuer (MWST) nicht bei jedem Grenzübertritt bar zu bezahlen, sondern bargeldlos und gesammelt über ein Konto abzurechnen – die Ware kommt dadurch schneller durch den Zoll.

Für Profis (Importeure, Spediteure, Zollagenten): Die Teilnahme setzt eine Beitrittserklärung sowie eine Sicherheitsleistung (Bürgschaft oder Barhinterlage) voraus. Das BAZG stellt getrennte Rechnungen für Zollabgaben und für die Einfuhrsteuer mit unterschiedlichen Zahlungsfristen; die Einfuhrsteuer (MWST) kann mit Zahlungsfrist (60 Tage) beglichen werden, was einen Liquiditätsvorteil bringt. Bezahlt wird per Lastschriftverfahren (LSV) oder E-Rechnung. Das ZAZ-Konto ist zugleich eine übliche Voraussetzung für vereinfachte Verfahren wie Zugelassener Empfänger und Zugelassener Versender.

Wichtige Änderung (Planung, Stand Juni 2026): Im Zuge der Umstellung auf Passar 2.0 (Einfuhr) werden die bisherigen ZAZ-Konten ab 2026 schrittweise abgelöst und durch die Geschäftspartner-ID des BAZG (ePortal) ersetzt; diese Roadmap-Angaben können sich verschieben. Abgrenzung: Das ZAZ regelt die Abrechnung und Zahlung der Abgaben, nicht die Zollanmeldung selbst (Warenanmeldung in Passar) und nicht deren Ergebnis (Veranlagungsverfügung/eVV). Verwandte Begriffe: BAZG, Passar, Passar 2.0, Geschäftspartnerrolle, ePortal, Einfuhrsteuer, Veranlagungsverfügung, Zugelassener Empfänger. Stand: Juni 2026.

**Quelle:** BAZG (bazg.admin.ch): Das Zollkonto im zentralisierten Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung (ZAZ) – Übersicht / Zahlungen und Rechnungen (LSV, E-Rechnung) / ZAZ-Konto eröffnen (Ablösung durch Geschäftspartner-ID ab 2026, Passar 2.0). Stand: Juni 2026.

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | ZAZ-Konto (Zentralisiertes Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung) |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 191 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | BAZG (bazg.admin.ch): Das Zollkonto im zentralisierten Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung (ZAZ) – Übersicht / Zahlungen und Rechnungen (LSV, E-Rechnung) / ZAZ-Konto eröffnen (Ablösung durch Geschäftspartner-ID ab 2026, Passar 2.0). Stand: Juni 2026. |

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