# ZAZ (Zentralisiertes Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung)

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Das zentralisierte Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung (ZAZ) ist ein Konto beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), mit dem Firmen Einfuhrabgaben nicht bar an der Grenze, sondern später gesammelt per Rechnung bezahlen – die Ware kommt dadurch schneller und bargeldlos durch den Zoll.

Das zentralisierte Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung (ZAZ) ist ein Konto beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), mit dem Firmen Einfuhrabgaben nicht bar an der Grenze, sondern später gesammelt per Rechnung bezahlen – die Ware kommt dadurch schneller und bargeldlos durch den Zoll. Berechtigt sind insbesondere Importeure und Spediteure; für die Teilnahme sind eine Beitrittserklärung und eine Sicherheitsleistung erforderlich. Ablauf: Die Warenanmeldung erfolgt wie üblich vor der Einfuhr (über Passar bzw. das ablösende e-dec); nach der Freigabe wird die Ware ohne sofortige Zahlung überlassen, die Einfuhrabgaben (Zoll, Mehrwertsteuer und weitere Abgaben) werden dem ZAZ-Konto belastet und periodisch in Rechnung gestellt. Bezahlt wird per Lastschriftverfahren (LSV) oder E-Rechnung. Geplante Änderung (Roadmap, Termine können sich verschieben): Im Zuge der Umstellung auf Passar 2.0 (Einfuhr) werden die bisherigen ZAZ-Konten ab 2026 abgelöst und durch die Geschäftspartner-ID des BAZG ersetzt; dies ist Teil der laufenden DaziT-Transformation. Abgrenzung: Das ZAZ ist ein Zahlungs- und Abrechnungskonto, nicht das Anmeldesystem selbst – die eigentliche Zollanmeldung läuft über Passar (früher e-dec). Verwandte Begriffe: BAZG, Passar, ePortal, Geschäftspartnerrolle / Geschäftspartner-ID, Veranlagungsverfügung, DaziT. Stand: Juni 2026.

**Quelle:** BAZG (bazg.admin.ch): Zollkonto im zentralisierten Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung (ZAZ) – Übersicht / ZAZ-Konto eröffnen / ZAZ Ablauf; Merkblatt zentralisierte Abrechnungsverfahren des BAZG (ZAZ). Stand: Juni 2026.

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | ZAZ (Zentralisiertes Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung) |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 175 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | BAZG (bazg.admin.ch): Zollkonto im zentralisierten Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung (ZAZ) – Übersicht / ZAZ-Konto eröffnen / ZAZ Ablauf; Merkblatt zentralisierte Abrechnungsverfahren des BAZG (ZAZ). Stand: Juni 2026. |

---

*Logistik-Glossar — Frachtportal: [https://www.frachtportal.com/de/glossary/zaz-zentralisiertes-abrechnungsverfahren-der-zollverwaltung](https://www.frachtportal.com/de/glossary/zaz-zentralisiertes-abrechnungsverfahren-der-zollverwaltung)*

*Markdown mirror: [https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/zaz-zentralisiertes-abrechnungsverfahren-der-zollverwaltung](https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/zaz-zentralisiertes-abrechnungsverfahren-der-zollverwaltung)*

*JSON summary: [https://www.frachtportal.com/api/v1/glossary/zaz-zentralisiertes-abrechnungsverfahren-der-zollverwaltung/llm-summary?lang=de](https://www.frachtportal.com/api/v1/glossary/zaz-zentralisiertes-abrechnungsverfahren-der-zollverwaltung/llm-summary?lang=de)*