# Zollabnahme

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Eine Zollabnahme ist das behördliche Gesamtverfahren, durch das eine Zollverwaltung eingeführte, ausgeführte oder im Transit befindliche Waren prüft, alle anfallenden Zölle und Einfuhrsteuern festsetzt und die Ware schliesslich freigibt.

Eine Zollabnahme ist das behördliche Gesamtverfahren, durch das eine Zollverwaltung eingeführte, ausgeführte oder im Transit befindliche Waren prüft, alle anfallenden Zölle und Einfuhrsteuern festsetzt und die Ware schliesslich freigibt. Das Verfahren umfasst die Einreichung der Zolldeklaration, die Prüfung von Begleitdokumenten wie Handelsrechnung, Packliste und Ursprungszeugnissen sowie – bei Bedarf – eine physische Warenkontrolle. Im Speditionsalltag wickeln Zollagenten die Abnahme im Auftrag von Importeuren oder Exporteuren ab; Fehler in der Deklaration oder fehlende Unterlagen können das Verfahren erheblich verzögern und Zusatzkosten auslösen. Zu unterscheiden ist die Zollabnahme von der Zollfreigabe: Letztere ist der abschliessende Schritt, mit dem das Abnahmeverfahren endet und die Ware den Zollbereich verlassen darf.

**Quelle:** [https://en.wikipedia.org/wiki/Customs_clearance](https://en.wikipedia.org/wiki/Customs_clearance)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Zollabnahme |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 106 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://en.wikipedia.org/wiki/Customs_clearance |

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