# Zollbescheid

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-22*

> Ein Zollbescheid ist die förmliche, schriftliche Entscheidung der Zollbehörde, mit der Höhe und Rechtsgrundlage der auf eine Warensendung anfallenden Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und sonstigen Abgaben verbindlich festgesetzt werden.

Ein Zollbescheid ist die förmliche, schriftliche Entscheidung der Zollbehörde, mit der Höhe und Rechtsgrundlage der auf eine Warensendung anfallenden Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und sonstigen Abgaben verbindlich festgesetzt werden. Er wird dem Importeur, Exporteur oder deren Bevollmächtigten zugestellt und enthält neben der Begründung eine Zahlungsfrist sowie Hinweise auf zulässige Rechtsmittel. Anders als eine vorläufige Feststellung entfaltet der Zollbescheid unmittelbare Rechtswirkung: Bleibt die Zahlung aus, kann die Behörde vollstrecken. Für Unternehmen markiert er zugleich den formellen Ausgangspunkt für Einsprüche oder Anträge auf Korrektur der Tarifierung und Wertfestsetzung. Nicht zu verwechseln ist der Zollbescheid mit der Zollanmeldung, die vom Anmelder eingereicht wird – der Bescheid ist die behördliche Antwort darauf.

**Quelle:** [https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/customs-decision_en](https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/customs-decision_en)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Zollbescheid |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 106 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-22 |
| Quelle | https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/customs-decision_en |

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