# Zollerleichterung

*Zuletzt aktualisiert: 2026-10-19*

> Eine Zollerleichterung ist ein reduzierter Zollansatz, der für bestimmte Waren abhängig von ihrem vorgesehenen Verwendungszweck gewährt wird, statt vom Standardtarif der Tarifnummer.

Eine Zollerleichterung ist ein reduzierter Zollansatz, der für bestimmte Waren abhängig von ihrem vorgesehenen Verwendungszweck gewährt wird, statt vom Standardtarif der Tarifnummer. Rechtsgrundlage in der Schweiz sind das Zolltarifgesetz (ZTG) und die Zollerleichterungsverordnung (ZEV). Voraussetzung ist in der Regel eine vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) genehmigte Verwendungsverpflichtung, mit der sich der Betrieb zur zweckgebundenen Verwendung der Ware verpflichtet. Klassische Beispiele sind Rohstoffe, die nur für die industrielle Weiterverarbeitung (etwa Kosmetika- oder Futtermittelherstellung) zum tieferen Satz veranlagt werden. Wird die Ware zweckwidrig verwendet, entfällt die Vergünstigung nachträglich, und die Zollbehörde kann die Differenz nachfordern.

**Quelle:** [https://www.bazg.admin.ch/de/waren-mit-zollerleichterung-je-nach-verwendungszweck](https://www.bazg.admin.ch/de/waren-mit-zollerleichterung-je-nach-verwendungszweck)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Zollerleichterung |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 95 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-10-19 |
| Quelle | https://www.bazg.admin.ch/de/waren-mit-zollerleichterung-je-nach-verwendungszweck |

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