# Zollquittung

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-18*

> Mit der Zollquittung steht dem Importeur oder Spediteur ein amtlicher Zahlungsbeleg zur Verfügung, den die Zollbehörde nach Eingang der fälligen Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und sonstigen Abgaben ausstellt.

Mit der Zollquittung steht dem Importeur oder Spediteur ein amtlicher Zahlungsbeleg zur Verfügung, den die Zollbehörde nach Eingang der fälligen Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und sonstigen Abgaben ausstellt. Das Dokument belegt, dass die finanzielle Abwicklung korrekt erfolgt ist, und bildet damit eine der Voraussetzungen für die Warenfreigabe. Im Speditionsalltag dient die Zollquittung sowohl als Nachweis gegenüber dem Auftraggeber als auch als revisionssicherer Bestandteil der Zollakte. Nicht zu verwechseln ist sie mit dem Zollbescheid, der die Abgaben berechnet und festsetzt – die Quittung bescheinigt lediglich den erfolgten Zahlungseingang.

**Quelle:** [https://www.customs.gov](https://www.customs.gov)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Zollquittung |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 85 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-18 |
| Quelle | https://www.customs.gov |

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