# Zollschuld

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-26*

> Ein Spediteur legt Waren zur Einfuhr an, der Deklarant stellt die Zollanmeldung – und in diesem Moment entsteht die Zollschuld: die gesetzliche Verpflichtung, Einfuhrabgaben, Zölle und Steuern zu entrichten.

Ein Spediteur legt Waren zur Einfuhr an, der Deklarant stellt die Zollanmeldung – und in diesem Moment entsteht die Zollschuld: die gesetzliche Verpflichtung, Einfuhrabgaben, Zölle und Steuern zu entrichten. Zollschuldner können der Anmelder, der Importeur oder weitere an der Einfuhr beteiligte Personen sein; sie haften gesamtschuldnerisch, sodass die Zollbehörde jeden von ihnen für den vollen Betrag in Anspruch nehmen kann. Die Zollschuld entsteht grundsätzlich im Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung, kann aber auch durch vorschriftswidrige Einfuhr oder Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung begründet werden. Sie erlischt durch Zahlung, Erlass, Verjährung oder – in bestimmten Verfahren – durch ordnungsgemässe Erfüllung der Zollförmlichkeiten. Vom Begriff der Zollschuld zu unterscheiden ist die Zollnachforderung, bei der eine bereits entstandene Schuld nachträglich festgesetzt oder erhöht wird.

**Quelle:** [https://de.wikipedia.org/wiki/Zollschuld](https://de.wikipedia.org/wiki/Zollschuld)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Zollschuld |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 121 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-26 |
| Quelle | https://de.wikipedia.org/wiki/Zollschuld |

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