# Zollsteuer

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-18*

> Eine Zollsteuer – im Speditionsalltag meist schlicht als Zoll bezeichnet – ist eine staatliche Abgabe auf Waren, die eine Zollgrenze überschreiten.

Eine Zollsteuer – im Speditionsalltag meist schlicht als Zoll bezeichnet – ist eine staatliche Abgabe auf Waren, die eine Zollgrenze überschreiten. Sie entsteht bei der Einfuhr oder, seltener, bei der Ausfuhr und dient sowohl der Staatsfinanzierung als auch der Steuerung von Handelsströmen und dem Schutz inländischer Branchen. Die Höhe richtet sich nach der Warenart (Zolltarifnummer), dem Ursprungsland und dem anwendbaren Zolltarif; in der EU werden die Sätze einheitlich nach der Kombinierten Nomenklatur (KN) festgesetzt. Im Unterschied zu Verbrauchssteuern entsteht die Zollschuld nicht beim Kauf oder Verkauf, sondern am Zeitpunkt der Grenzüberschreitung beziehungsweise der Annahme der Zollanmeldung. Für Importeure ist die korrekte Tarifierung entscheidend, da sie den Zollsatz und damit die gesamte Abgabenlast direkt bestimmt.

**Quelle:** [https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/customs-procedures-import_en](https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/customs-procedures-import_en)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Zollsteuer |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 114 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-18 |
| Quelle | https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/customs-procedures-import_en |

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